Allgemeine Geschäftsbedingungen der Faktenkontor GmbH (Faktenkontor)
| § 1 Auftragserteilung Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung des beiliegenden Vertrages. § 2 Stornierung Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist telefonisch innerhalb von 2 Stunden nach Auftragseingang möglich, ohne dass dem Auftragnehmer weitere Kosten entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer späteren Stornierung alle beim Faktenkontor im Rahmen der Auftragserfüllung angefallenen Kosten, mindestens aber 20 % des Auftragswertes zu übernehmen. Bei der Stornierung von Teilen von Leistungspaketen ist das Faktenkontor berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung angefallenen Kosten, mindestens jedoch 40 % des Auftragswertes zu berechnen. § 3 Durchführung der Aufträge 3. 1 Recherchen Bei der Durchführung eines Rechercheauftrags greift das Faktenkontor auf kostenpflichtige Datenbanken verschiedener unabhängiger Anbieter, das Internet oder andere Informationspools zurück. Die Aktualität der ermittelten Daten ist somit abhängig von der Aktualität der Quellen, auf die das Faktenkontor als reiner Recherchedienst, der keine eigenen Datenbestände bereitstellt, keinen Einfluss hat. Jede Recherche wird sorgfältig unter Berücksichtigung der aktuellsten verfügbaren Quellen durchgeführt. Das Faktenkontor übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass durch die Informationsaufbereitung sämtliche Veröffentlichungen erfasst werden. Der Kunde erhält die Ergebnisse der Recherche einmalig in der jeweils vereinbarten Form geliefert, wenn nicht anders geregelt, als E-Mail. Die Rechercheergebnisse sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne anderweitige Regelung ausgeschlossen. 3.2 Studien Das Faktenkontor erarbeitet Studien zu unterschiedlichsten Fragestellungen. Obwohl der Inhalt dieser Studien mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert wird, übernimmt das Faktenkontor keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts der einzelnen Studien, unabhängig von dem Zweck, zu welchem sie zur Verfügung gestellt wurden. Zudem bleiben die Verfügbarkeit der Studien sowie mögliche Änderungen im Angebot des Faktenkontors vorbehalten. Das Faktenkontor weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Daten, Informationen und Studien auch von Dritten bezogen werden. Zwar wählt das Faktenkontor die Informations- und Datenlieferanten sorgfältig aus und führt Kontrollmaßnahmen, soweit möglich, durch. Eine Überprüfung aller von Dritten gelieferten Informationen und Daten ist dem Faktenkontor aufgrund der Vielzahl der gelieferten Informationen und Daten und der ständigen Aktualisierung jedoch nicht möglich. Das Faktenkontor gewährleistet daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bezogenen Daten, Informationen und Studien. 3.3 Public-Relations-Dienstleistungen Das Faktenkontor übernimmt die vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Das Faktenkontor übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte von Pressetexten und die Reaktionen der Medien. Zudem kann das Faktenkontor weder für den Erfolg von PR-Aktivitäten haftbar gemacht werden noch eine Veröffentlichung garantieren. Für verspätet oder vorzeitig versandte Pressemitteilungen wird keine Haftung seitens des Faktenkontors übernommen. Dies gilt vor allem dann, wenn Verzögerungen auf technische Ausfälle zurückzuführen sind. 3.4 Redaktionelle Dienstleistungen Das Faktenkontor übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Erbringung von redaktionellen Dienstleistungen den Vorgaben des Konzeptes des Kunden entspricht. Die vorstehende Gewährleistung umfasst aber nicht solche Mängel, die auf Veränderungen der Darstellung des Kunden durch dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind, die nicht zur Sphäre des Faktenkontors gehören. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung der Ergebnisse der vom Faktenkontor erbrachten redaktionellen Dienstleistung obliegt dem Kunden. Für das Faktenkontor besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die dem Faktenkontor überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Der Kunde hält das Faktenkontor von Ansprüchen Dritter frei. 3.5 Dienstleistungen für die interne Unternehmenskommunikation Das Faktenkontor übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für deren Verwendung. Insbesondere stellen die Inhalte keine Beratung oder sonstige Empfehlung dar. Bei der Erstellung von Intranet-Portalen übernimmt das Faktenkontor keine Haftung für deren Verfügbarkeit auf dem Server des Auftraggebers oder auf den Servern von beauftragten Dienstleistern. § 4 Korrektur Alle vom Faktenkontor zur Veröffentlichung erstellten Texte und sonstigen Materialien werden dem Kunden zur Korrektur übermittelt. Bei Pauschalangeboten, die ein Korrekturrecht enthalten, kann der Kunde bis zu zwei Korrekturgänge verlangen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honorar- anpassung nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen möglich. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Vorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. § 5 Urheberrechte Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben beim Faktenkontor, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden. Im Allgemeinen gelten bei Recherchen die Urheberrechte der Datenbankbetreiber oder Autoren. Die kommerzielle Weiterverwertung oder Vervielfältigung der Rechercheergebnisse durch den Auftraggeber ist daher nicht zulässig. § 6 Nutzungsrechte Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den vom Faktenkontor selbst erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich |
unbegrenzte Recht,- die Erzeugnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten. Bei PR-Dienstleistungen erhält der Kunde darüber hinaus das Recht, die Arbeitserzeugnisse für externe Kommunikationszwecke zu verwenden. Eine Nutzung der Konzepte des Faktenkontors, die über den mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist jedoch nicht zulässig. Das Faktenkontor behält in jedem Fall das Recht, die Erzeugnisse zu archivieren und das bei der Erarbeitung der betroffenen Erzeugnisse erworbene Know-how uneingeschränkt weiter zu nutzen. Darüber hinaus ist das Faktenkontor nicht daran gehindert, aufbauend auf diesem Know-how neue Erzeugnisse zu entwickeln und diese neuen Erzeugnisse, welche den an den Kunden ausgelieferten Erzeugnissen ähnlich sind, Dritten zu überlassen. Dabei wird das Faktenkontor das Original der Erzeugnisse oder Kopien davon weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben. Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie die vereinbarte Vertraulichkeit werden gewahrt. § 7 Haftungsausschluss Das Faktenkontor haftet für Arglist sowie für Schäden, für die das Faktenkontor Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder eine eventuelle Datenbeschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Faktenkontors. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Das Faktenkontor schließt jegliche Haftung, die sich aus der Veröffentlichung und Verwertung von Informationen Dritter ergeben könnte, aus. Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei vom Faktenkontor vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser wird eine vom Faktenkontor vorgeschlagene bzw. angebotene Leistung erst dann freigeben, wenn er sich über die wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Unbedenklichkeit vergewissert hat. Jegliche Haftung des Faktenkontors für Ansprüche, die aufgrund der Leistungen des Faktenkontors gegen den Vertragspartner erhoben werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte aufgrund der Leistungen des Faktenkontors dieses selbst in Anspruch genommen werden, wird der Vertragspartner das Faktenkontor freihalten. Das Faktenkontor übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch die Nutzung von übermittelten Rechercheergebnissen entstehen. Bei Datenbankrecherchen wird keine Gewähr für die Richtigkeit der vermittelten Daten übernommen. Bei Internet-, Presse- und Bibliotheksrecherchen wird keine Gewähr übernommen. Für die Verlängerung der Bearbeitungsdauer infolge höherer Gewalt, Ausfall von Datenbanken oder Nichtverfügbarkeit von Internet-Dienstleistungen übernimmt das Faktenkontor keine Haftung. Schadensersatzansprüche aufgrund der vorstehenden Ereignisse sind ausgeschlossen. Das Faktenkontor behält sich die Zurückweisung von Aufträgen ohne Nennung von Gründen vor. § 8 Zahlungsbedingungen Es gilt die jeweilige Preisliste des Faktenkontors. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die erbrachte Leistung wird nach oder mit Übermittlung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. § 9 Vertraulichkeit Das Faktenkontor und der Kunde werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Unterlagen dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Das Faktenkontor und der Kunde werden personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. § 10 Referenzen Das Faktenkontor behält sich das Recht vor, die Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand Alle Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Hamburg. § 12 Schriftform, salvatorische Klausel Das Angebot und diese Bedingungen regeln den Vertragsgegenstand abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Faktenkontor und der Kunde verpflichten sich, in einem solchen Fall statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Stand: 1. Februar 2008 |


