Drohnenflüge von Journalisten abwehren - Kunst oder Recht? - Faktenkontor Drohnenflüge von Journalisten abwehren - Kunst oder Recht? - Faktenkontor

Drohnenflüge von Journalisten abwehren – Kunst oder Recht?

DrohneDrohnen mit Kamera sind heute für einen Spottpreis zu haben. Das macht es für Journalisten leicht, im Überflug vermeintlich sensationelle Bilder für ihre Berichterstattung zu machen. Der Überflug über die Firmenzentrale zeigt aus der Adlerperspektive zum Beispiel die großzügigen Vorstandsbüros – eine ideale Ergänzung zum Bericht über fehlendes Kostenbewusstsein im Management. Verhindern lassen sich diese Fotos kaum, aber Unternehmen können sich gegen die Veröffentlichung wehren. Lesen Sie, wie es geht. Kleiner Tipp vorab: Kunst auf dem Dach kann helfen.

Drohnenflüge sind kinderleicht zu machen. Drohne auspacken, losfliegen, Fotos schießen und schnell wieder weg. Im Zweifelsfall merkt niemand im Unternehmen, was da gerade passiert. Diese Bilder können ideal die Aussagen einer Investigativreportage unterstreichen. Der Journalist ist offensichtlich ganz nah an der Firma dran gewesen. Obendrein ist die Perspektive ungewohnt und macht das Foto zusätzlich interessant. Journalisten haben allerdings Gesetze zu beachten – die anders herum Kommunikatoren helfen können, unliebsames Bildmaterial löschen zu lassen:

DEVK-Koelner-Kugel-11_converted1. So gibt es die Urheberrechte von Architekten und Künstlern. Sie müssen vor dem Drohnenflug um Zustimmung gebeten werden. Ein Unternehmen wie die DEVK aus Köln ist also – wahrscheinlich unwissentlich – gut gerüstet für diesen Fall. Ihr Haus trägt eine beleuchtete Weltkugel des Aktionskünstlers Michael Zilz. Sobald dieses Kunstwerk auf den Bildern zu sehen sein wird, muss Zilz von dem Fotografen vorab gefragt werden. Gleiches gilt für den Architekten bei architektonisch bemerkenswerten Gebäuden. In der Praxis sind Urheberrechte allerdings ein stumpfes Schwert.

2. Besser geeignet sind vom Bundesgerichtshof festgelegte Ausnahmevorschriften für die Panoramafreiheit. Grundsätzlich dürfen Journalisten Panoramafotos schießen und dabei jedwede Gebäude mit abbilden. Allerdings dürfen dafür keine Hilfsmittel wie lange Stative oder Leitern eingesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hat es nicht ausdrücklich gesagt, aber auch Drohnen dürften unzulässig sein. Ab etwa zwei Metern Höhe ist Schluss mit der Panoramafreiheit.

Unternehmen haben also rechtliche Mittel, um Drohnenfotos in Medien zu verhindern oder zumindest löschen zu lassen. Wer übervorsichtig ist, animiert seinen Vorstand, Kunst auf dem Dach zu installieren 🙂 Alle anderen berufen sich auf die Ausnahmen in der Panoramafreiheit.

Jörg Forthmann

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2 Comments

  1. Danke für den informativen Artikel.
    Mir selbst ist es bisher noch nicht passiert.
    Eine solche Drohne habe ich noch nie gesehen, dennoch werden sie definitiv kommen, daher sollte sich jeder schon früh genug zum Thema ausgiebig informieren.

    Gruß Jan

  2. Hallo Jan,
    in der Tat sind Drohnenjournalisten bislang selten, aber wo technische Möglichkeiten sind, werden sie genutzt. Im letzten Jahr hatte ich genau so einen Fall, in dem ein Investigativreporter seinen Beitrag mit einem Drohnen-Foto „angereichert“ hat.
    Beste Grüße
    Jörg Forthmann

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