Gestern haben mehr als 100 Beamte Büros und Privaträume von Debeka-Mitarbeitern durchsucht. Es geht um den Anfangsverdacht der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verstoßes gegen Datenschutz-Bestimmungen. Heute wird über die Durchsuchungsaktion breit berichtet, zum Beispiel im Handelsblatt. Pressesprecher sollten sich auf derartige Durchsuchungen einstellen, denn durch kluges Handeln lässt sich der mediale Schaden begrenzen.
Service für Mediengau-Leser: Leitfaden für Hausdurchsuchungen zum Download.
Durchsuchungen kommen zumeist überraschend und lösen in den Betrieben Ratlosigkeit, oftmals sogar Kopflosigkeit aus. Mehr als ein Pressesprecher berichten, dass sie in dieser heiklen Situation für einen professionellen Umgang mit der Situation sorgen mussten. Das Unternehmen ist gefordert, den juristischen und den medialen Schaden zu begrenzen. Hier hilft ein Leitfaden von Rechtsanwalt Klaus Rüther, den Sie hier downloaden können:
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Ergänzend zu den Maßnahmen im Leitfaden sollten Pressestellen dafür sensibilisiert sein, keine Bilder von der Durchsuchung für die Presse zu liefern. Hierzu gehört, mit den Beamten vor Ort eine Regelung zu treffen, ob Einsatzfahrzeuge auch abgeschirmt im Hof geparkt werden können, dass Unterlagen diskret über Nebeneingänge abtransportiert werden usw. Negativbeispiel ist die Durchsuchung der Deutschen Bank im Dezember 2012, wo dies nicht gelungen ist. Oft genug scheitert jedoch eine kluge Lösung an der profanen Frage, wo Einsatzfahrzeuge der Polizei abseits öffentlicher Blicke geparkt werden können. Für diese Situation sollten Pressestellen Vorsorge treffen.
Kritisch ist auch die Sprachlosigkeit des Unternehmens bei einer Durchsuchung. Die Geschäftsführung ist mit vielfältigen Fragen aus dem Haus konfrontiert und nur schwer für das Formulieren einer Sprachregelung loszueisen. Obendrein werden die zwischenzeitlich alarmierten Strafrechtler zu Recht darauf drängen, nur außerordentlich zurückhaltend zu kommunizieren. Schließlich kann jede offizielle Aussage auch gegen das Unternehmen oder gegen handelnde Personen aus dem Haus verwendet werden. Die Pressestelle gerät damit in das Dilemma, dass ein hohes öffentliches Interesse nicht mit einer ausführlichen eigenen Darstellung der Ereignisse bedient werden kann. In dieser Situation zahlt es sich aus, mit Strafrechtlern zusammen zu arbeiten, die es gewohnt sind, auch die kommunikative Seite eines Strafrechtsfalles mitzudenken. Sobald eine Durchsuchung läuft ist es allerdings zu spät, so einen Strafrechtler zu suchen. Das muss vorher geschehen. Empfehlungen für geeignete Juristen gebe ich gerne.
Jörg Forthmann