Hersteller von Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektrogeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen müssen nach einer EU-Verordnung auf Nachfrage Auskunft über eine Reihe von Schadstoffen geben, die in ihren Produkten stecken können. Die Verordnung ist seit 2007 in Kraft. Seit Jahresbeginn 2013 wuchs die Liste der potentiell schädlichen Chemikalien nochmals um weitere 54 Stoffe auf nunmehr 136. Überschreitet die Konzentration einer Chemikalie im Produkt einen Anteil von 0,1 Prozent, müssen Hersteller, Lieferant und Händler jeden Bürger auf Anfrage darüber informieren – kurzum alle, die das Produkt irgendwie in die Hand nehmen. Anfragen sind mündlich, per Post oder E-Mail möglich.
Die EU-Verordnung ist ein Einfallstor für Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel Greenpeace und BUND. Greenpeace hat erst vor Kurzem perfluorierte Carbonsäuren (PFC) in Regenjacken und -hosen von Markenherstellern nachweisen können. „Der BUND bietet mit Unterstützung des Umweltbundesamtes ein Online-Formular an, das dem Verbraucher die Suche abnimmt. Dort reicht es, die Artikelnummer (unter dem Strichcode), den Produktname und die eigenen Kontaktdaten einzugeben. Die Anfrage wird anschließend automatisch an den Hersteller oder Händler geschickt. Dieser muss innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, mit seiner Antwort wendet er sich direkt an den Verbraucher.“, schreibt Spiegel online zur erweiterten EU-Verordnung.
Neben dieser EU-Verordnung gibt es mittlerweile eine weiterer rechtlicher Möglichkeiten, wie sich NGOs kompromittierende Informationen zu Unternehmen verschaffen können. So können zum Beispiel die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle von den Behörden abgefordert werden. Auf diese Entwicklung sollten sich Pressesprecher vorbereiten, denn das Spektrum öffentlich erreichbarer Informationen wächst kontinuierlich an.
Jörg Forthmann