Warum das ZDF vorliest: Blatter nicht bestochen - Faktenkontor Warum das ZDF vorliest: Blatter nicht bestochen

Warum das ZDF heute vorliest, dass Blatter nicht bestochen hat

ZDF BlatterSepp Blatter verlangt, dass in der heutigen ZDF SPORTreportage um 17.10 Uhr vorgelesen wird: Bei seiner Wahl zum FIFA-Präsidenten 1998 seien keine Stimmen aus Afrika gekauft worden. Wie kann es sein, dass das ZDF dazu gezwungen wird? Ist dieser Schachzug von Blatter wirklich klug? Lesen Sie hier mehr.

Schon am vergangenen Freitag hat das ZDF in einer Presseinformation über die Unterlassungserklärung Blatters informiert: „Sepp Blatter verlangt Unterlassungserklärung von der ‚ZDF SPORTreportage'“:

In der „ZDF SPORTreportage“ vom 24. Mai 2015 hatten die ZDF-Autoren Nils Kaben und Markus Harm das System Blatter beleuchtet und schon da all jene Vorwürfe zur Korruption und den dafür Verantwortlichen benannt, die nun auch zum Rücktritt des FIFA-Präsidenten vier Tage nach dessen Wiederwahl beitrugen. Erwähnt wurde auch die Situation, als Sepp Blatter 1998 gegen den damaligen UEFA-Präsidenten Lennart Johansson die Wahl zum achten FIFA-Präsidenten gewann. Ob dieser Erfolg, „organisiert durch im Hintergrund gekaufte Stimmen, vor allem aus Afrika“, wie es im Beitrag hieß, zustande kam? Durch seinen Anwalt verlangt Sepp Blatter nun, dass dazu in der „ZDF SPORTreportage“ am kommenden Sonntag erklärt wird, dass es 1998 keine gekauften Stimmen gegeben habe.

 

Die ZDF-Redakteure gehören dank ihrer kritischen Berichterstattung in der Tat nicht zum engsten Freundeskreis des FIFA-Präsidenten, der seinen Rücktritt bereits angekündigt hat. Blatter will offensichtlich allzu kritische Journalisten in ihre SChranken weisen.

Medienrecht ist eine scharfe Waffe in der Krisenkommunikation

Der Anwalt von Blatter nutzt das Medienrecht, wie es jedem Unternehmen zur Verfügung steht. Insofern lohnt sich für Krisenkommunikatoren der Blick, was hier passiert.

Eine Unterlassungserklärung ist das am häufigsten genutzte Werkzeug der Medienrechtler. Der Betroffene erklärt bei Gericht, dass ein Medium eine falsche Tatsache verbreitet habe. Es genügt, bei Gericht diese Behauptung lediglich glaubhaft zu machen. Ein Beweis ist vorerst nicht nötig, um eine einstweilige Verfügung vom Gericht zu erhalten, mit der der Medienanwalt das Medium auf Unterlassung verpflichtet. Das geht sehr schnell und ist eine große Hilfe, um nachrecherchierenden Journalisten zu signalisieren: „Vorsicht, wenn Ihr diese Geschichte einfach übernehmen wollt! Wir haben schon vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erlangt, weil unwahre Tatsachen behauptet wurden.“ Obendrein hilft eine Einstweilige, recht zügig das Internet von missliebigen Meldungen zu säubern.

Gegendarstellungen werden häufig bei Redaktionen nicht durchgesetzt – sondern dienen dazu, einen Burgfrieden zu vereinbaren

Tatsächlich muss Blatters Anwalt aber noch deutlich tiefer in die Werkzeugkiste des Medienrechts gegriffen haben, denn eine Unterlassungserklärung hätte das ZDF lediglich gezwungen, bestimmte Aussagen bei Strafandrohung nicht mehr zu wiederholen. Das ZDF kündigt jedoch an, der Anwalt dränge auf eine Erklärung, dass es 1998 keine gekauften Stimmen gegeben habe. Das hat mit einer Unterlassungserklärung nichts zu tun und ist vom ZDF schlicht falsch dargestellt. Dabei kann es sich um eine Gegendarstellung handeln. Auch die Gegendarstellung ist vor Gericht sehr schnell zu erlangen. Das Medium ist dann in der Pflicht, die Gegendarstellung genauso prominent zu veröffentlichen wie die falsche Aussage. Das ZDF müsste also die Gegendarstellung mitten in der Sendung verlesen.

Wadenbeißer kämpfen vor Gericht sogar um einen Widerruf, in dem das Medium erklärt, es habe eine Unwahrheit verbreitet und diese richtig stellt. Das ist dann der ultimative Kotau der Redaktion, denn dann gesteht sie ihren Fehler öffentlich ein -und zwar genauso prominent wie die ursprüngliche Veröffentlichung. Das tut weh. Blatter wird allerdings einen Widerruf kaum vor Gericht hat durchsetzen können, denn der Widerruf kann nicht in einem einstweiligen Verfahren errungen werden, sondern nur im Hauptsacheverfahren – und das dauert einige Monate.

Wenn überhaupt hören wir also heute Nachmittag eine Gegendarstellung. Das passiert dem ZDF nicht so oft und tut weh. Und genau das ist das Ziel, wenn Unternehmen und Personen das Medienrecht nutzen. Es soll weh tun, und idealerweise findet man dann einen Burgfrieden zwischen Redaktion und Betroffenem. Blatter ist an diesem Burgfrieden offensichtlich nicht interessiert, und auch das ZDF ist eher auf Streit gebürstet. Wir werden sehen, ob Blatter in dieser Sache ein hübsches Musterbeispiel für den Einsatz des Medienrechts in der Krisenkommunikation wird…

Jörg Forthmann

Jörg Forthmann
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