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Von der Kunst, sich zu entschuldigen

GDL-Vorsitzender Claus Weselsky scheitert an einfachen Grundregeln für eine wirksame öffentliche Entschuldigung

“Wenn sich zwei Kranke miteinander ins Bett legen und ein Kind zeugen, da kommt von Beginn an was Behindertes raus.” So drückte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky seine Geringschätzung für die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) aus, die durch Fusion der ihm ebenfalls unliebsamen Gewerkschaften GDBA und Transnet entstanden ist.

Damit nahm das Unheil seinen Lauf: Eine vergleichsweise raue Sprache ist beim Vorsitzenden einer Gewerkschaft im Arbeitskampf zwar nicht grundsätzlich fehl am Platze. Poltern gehört hier zum Geschäft. Jemand, der übertrieben „politisch korrekt“ auftritt, wäre an der Spitze der GDL eh falsch aufgehoben. Aber es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen „nicht PC“ und „herabwürdigend und menschenverachtend“ – und Weselskys Aussage ist nicht einmal ein Grenzfall, sondern ganz eindeutig letzteres. Dies scheint er selbst aber noch nicht erkannt zu haben; so entschuldigt sich Weselsky in einer sehr knappen Pressemitteilung der GDL:

„Ich bedaure, dass ich nicht die richtigen Worte gewählt habe.“ Mit diesen Worten entschuldigte sich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky in Frankfurt für sein Zitat aus der sehr emotionalen, mehr als einstündigen Rede auf dem GDL-Aktionstag in Fulda am 27. August 2014, dass: wenn zwei Kranke ein Kind zeugen, etwas Behindertes herauskommt. Das Zitat wurde aus dem Zusammenhang gerissen. Der GDL-Bundesvorsitzende wollte damit ausdrücken, dass durch die Vereinigung der mitgliederschwachen Gewerkschaften (transnet und GDBA – heutige Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG) keine starke Gewerkschaft entstanden ist. Weselsky: „Wenn sich zwei schwache Gewerkschaften zusammenschließen, wird noch lange keine starke Interessenvertretung daraus. Der GDL und selbstverständlich mir persönlich liegt nichts ferner, als Behinderte in irgendeiner Weise zu diskriminieren.“

Der hilflose Versuch „ Schwamm drüber, alles vergeben und vergessen?“ scheiterte prompt und nein, auch nach der Entschuldigung riss die Kritik nicht ab.

Zu einer wirksamen öffentlichen Entschuldigung gehört mehr als einfach nur zu sagen „ich bedaure“. Sie muss enthalten, was der britische Reputations-Experte Chris Calland in drei Stichworten zusammenfasst: “remember the three R’s – regret, react, reassure.“ Ähnlich, nur in vier Stufen aufgeteilt, beschreibt es Chris Cebollero (auf Notfallmedizin bezogen): „Convey remorse, Take responsibility, Make amends, Promise it won’t happen again.“

Die Entschuldigung bedarf aufrichtiges, überzeugendes Bedauern, Schritte zur Wiedergutmachung, und eine glaubwürdig Versicherung, dass der Entschuldigende seinen Fehler auch tatsächlich eingesehen hat, und dass so etwas nicht wieder vorkommen wird.

Weselsky hingegen füllt seine „Entschuldigung“ mit Ausflüchten, wie den Verweis auf die Länge der Rede, die Emotionalität der Situation und der Behauptung, die Bemerkung sei aus dem Zusammenhang gerissen. Das ist der Versuch sich selbst als Opfer dazustellen. Die nachgeschobenen Erklärung, dass er mit dem Vergleich mit Kranken und Behinderten doch nur die Schwäche (und letztendlich Minderwertigkeit) der EVG zum Ausdruck bringen wollte, zeigt ebenfalls, dass er nicht verstanden hat, was an seiner Bemerkung falsch war. Sie zeigt aber auch darüber hinaus, dass er die Grundregeln eines wirksamen  Reputationsmanagements nicht beherrscht – schade für die Gewerkschafsmitglieder, die er vertritt.

 

Roland Heintze
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