Jede Firma mit mehr als 50 Mitarbeitern MUSS eine Whistleblower-Hotline haben - Faktenkontor Jede Firma mit mehr als 50 Mitarbeitern MUSS eine Whistleblower-Hotline haben - Faktenkontor

Jede Firma mit mehr als 50 Mitarbeitern MUSS eine Whistleblower-Hotline haben

Krisen-PR: EU will Hinweisgeber über alle Maßen schützen

In etwa zwei Jahren ist es soweit: Jede Firma mit mehr als 50 Mitarbeitern muss eine hausinterne Anlaufstelle für Whistleblower schaffen. Diese Hotline muss der hausinterne Verräter allerdings nicht nutzen. Er kann trotzdem an die Medien gehen. Lesen Sie hier, was Krisenkommunikatoren erwartet.

Die Europäische Union hat Gefallen an Whistleblowern gefunden. Seien es der Cambridge-Analytica-Skandal bei Facebook, die Panama Papers oder die Football Leaks – überall waren die Tippgeber Auslöser für das Enttarnen von schlechtem Geschäftsgebaren. Die Eurokraten in Brüssel sprechen deshalb vom „guten Verrat“. Und davon wollen sie mehr. Schließlich haben die Whistleblower zwei große Vorteile für die Politik: Sie füllen die Steuerkasse und liefern eine wunderbare Steilvorlage für Politiker, die sich im Bekämpfen von Skandalen profilieren.

Krisen-PR: Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern kommen

Nur zehn EU-Staaten haben bislang besondere Regeln zum Schutz von Hinweisgebern erlassen. Das wird jetzt anders. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich Mitte März auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. Es gilt als sicher, dass die Nationalstaaten und das EU-Parlament diese Mindeststandards beschließen. Binnen zwei Jahren müssen sie dann die EU-Staaten in nationales Recht überführen. 2021 ist es dann also spätestens soweit.

„Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie nicht dafür bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden“, fordert EU-Kommissionsvize Frans Timmermanns.

Das ist der fromme Wunsch der Politik. Doch sie schießt über das Ziel hinaus. Nicht jeder Whistleblower meint es wirklich gut. Etwa 80 Prozent der Krisenfälle, die ich betreue, werden durch aktive und ehemalige Mitarbeiter verursacht. Oft genug geht es schlicht um Rache oder um das Erpressen der Firma. Auch diese Gesellen können unter den Schutzschild der EU schlüpfen.

Eurokraten schießen beim Schutz von internen Verrätern deutlich über das Ziel hinaus

Da der Schutz von Whistleblowern offensichtlich keine Grenzen kennt, müssen ALLE Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Stelle einrichten, an die sich Whistleblower vertraulich wenden können, um Missstände zu melden. Das dürfte ein wunderbares Zusatzgeschäft zum Beispiel für Rechtsanwaltskanzleien sein, die künftig Whistleblower-Hotlines als Massenservice für klein- und mittelstandige Firmen anbieten. Für 500 Euro im Monat können sich dann Geschäftsführer ihrer Whistleblower-Pflicht entledigen. Das wird ein einträgliches Geschäft! Vor allem, wenn sich wirklich jemand meldet und dann die Kanzleien richtig ins Arbeiten kommen.

Dabei sind die Investitionen in Whistleblower-Hotlines überhaupt keine Absicherung dagegen, dass der Verräter außerhalb der Firma sein Wissen nicht verbreitet. Nach dem Willen der EU-Bürokratie kann sich der Whistleblower aussuchen, ob er den (vermeintlichen Missstand) firmenintern meldet oder sich an eine Behörde wendet. In bestimmten Fällen kann sich der Tippgeber auch direkt an die Medien wenden, vor allem, wenn er meint, die Behörden würden sich nicht ausreichend um seinen Hinweis kümmern. Diese Einschränkung wird faktisch wirkungslos verpuffen. Denn: Was ist schon eine „angemessene Reaktion“ der Behörden?

Bei bestimmten Themen erhalten Whistleblower Hilfe bei Gerichtsverfahren

Damit sich Whistleblower auch bei den politisch gewünschten Themen engagieren, werden sie in bestimmten Themenfeldern bei Gerichtsverfahren unterstützt, zum Beispiel bei Verstößen gegen die Geldwäsche, Unternehmensbesteuerung, Datenschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit, Umweltschutz und nuklearer Sicherheit.

Schon heute sind rachsüchtige oder fehlorientierte Mitarbeiter in der Krisenkommunikation ein echtes Problem. Spätestens ab 2021 haben die Hinweise der Whistleblower eine deutlich höhere Durchschlagskraft. Und das Abwehren unrechtmäßiger Vorwürfe wird für die Betriebe deutlich schwerer. Krisenkommunikatoren sollten rechtzeitig lernen, welche juristischen Schwerter in diesen Fällen gezogen werden können.

Jörg Forthmann

 

 

Jörg Forthmann
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