Thomas Gottschalk hat eine Gegendarstellung im „Spiegel“ angestrengt, wonach er nichts von Verträgen seines Bruders Christoph mit Fressnapf und Fleurop wusste. Die Firma Dolce von Thomas und Christoph Gottschalk hat nach Spiegel-Recherchen Productplacements bei „Wetten dass…?“ angeboten.
Eine Gendarstellung ist relativ einfach per einstweiliger Verfügung zu erreichen: Sie bedarf lediglich der Erklärung des Betroffenen, dass die Berichterstattung unzutreffend ist. Insofern hatte es Thomas Gottschalk mit seiner Gegendarstellung nicht schwer. Fraglich ist jetzt nur, ob dieser juristische Schachzug wirklich klug war.
Eine Gegendarstellung kann Sinn machen, wenn ein Medium falsch berichtet und diese Falschberichterstattung einen Reputationsschaden für das Unternehmen zur Folge haben kann. Wer allerdings die relativ geringen Anforderungen an eine Gegendarstellung nutzt, um eine unberechtigte Gegendarstellung zu erlangen, segelt hart am Wind. Das stachelt die Redakteure an, Belege für die Wahrheit zu recherchieren – und das dann groß zu bringen.
Im Falle von Thomas Gottschalk mutet die Situation merkwürdig an: Er wisse nichts von den Verträgen, beteuert er. Aber in der Sendung wurden von ihm Fleurop und Fressnapf genannt. Das es die Verträge mit Fleurop und Fressnapf gab, konnte er schon gar nicht mehr leugnen. Wie passt das alles zusammen? Wahrscheinlich hören wir von den Gottschalks bald wieder. So löst man eine Krise nicht.
Jörg Forthmann