Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeiten die Abgeordneten im EU-Parlament an einer neuen Regelung, die die Arbeit von Whistleblowern, Betriebsräten und investigativen Journalisten massiv behindert. Lesen Sie hier, ob sich Krisenkommunikatoren wirklich auf die neue EU-Regelung freuen können.
Die EU-Parlamentarier diskutieren derzeit eine Richtlinie, die Unternehmensgeheimnisse besser schützen soll. Danach darf aus nahezu alle internen Dokumente nicht mehr öffentlich zitiert werden. Das würde die Arbeit von Betriebsräten deutlich erschweren, und Investigativjournalisten könnten sich aus Whistleblower-Dokumenten nicht mehr so leicht bedienen. Ein Schlupfloch soll allerdings bleiben: Wenn das Aufdecken des Missstands im „öffentlichen Interesse“ ist, sind die internen Dokumente doch nicht geschützt.
EU-Regelung könnte neues juristisches Schwert in der Krisenkommunikation sein
Bei großen Enthüllungen wie die von Edward Snowden, bei Luxleaks oder Swissleaks dürfte das öffentliche Interesse weiterhin leicht durchzusetzen sein. Anders ist es allerdings auf der Ebene von Unternehmen. Investigativjournalisten stehen dann zumeist auf dünnem Eis. Die neue EU-Richtlinie könnte damit ein wertvolles juristisches Schwert in der Krisenkommunikation werden – wenn sie denn kommt.
Bislang ist die Gegenwehr von NGOs und Medien sehr gering. Es hat fast den Anschein, Journalisten und Aktivisten haben von den Beratungen der EU-Parlamentarier nichts mitbekommen. Doch das wird sich wohl noch ändern. Insofern bleibt es spannend, ob Whistleblower auch weiterhin so leichtes Spiel haben.
Jörg Forthmann