Whistleblowing Report 2019: Reichlich Nachholbedarf bei Meldestellen für Compliance-Verstöße - Faktenkontor Whistleblowing Report 2019: Reichlich Nachholbedarf bei Meldestellen für Compliance-Verstöße - Faktenkontor

Whistleblowing Report 2019: Reichlich Nachholbedarf bei Meldestellen für Compliance-Verstöße

Whistleblower-Hotlines werden Vorschrift: Ab 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten in der EU Meldekanäle für Hinweise auf Missstände einführen, zum Beispiel für Verfehlungen bei öffentlichen Auftragsvergaben, Geldwäsche oder Verbraucher- und Datenschutz.

Doch obwohl funktionierende Strukturen für ein internes Whistleblowing auch ohne gesetzliche Pflicht ein essentieller Bestandteil eines professionellen, vorausschauenden Reputation Management sind, haben in Deutschland bisher erst 55,5 Prozent der Unternehmen eine solche Meldestelle eingerichtet.

Das ist ein Ergebnis des „Whistleblowing Report 2019“ der Fachhochschule Graubünden (vormals HTW Chur) und der Münchner EQS Group. Für die Studie wurden 1392 Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Frankreich befragt.

Die Studie zeigt auch auf, warum internes Whistleblowing für das Reputation Management so wichtig ist:

  • 43,2 Prozent der befragten Unternehmen aus Deutschland berichteten, dass sie in 2018 von Missständen durch illegales oder unethisches Verhalten betroffen waren, darunter Fälschung von Finanzdaten, Wirtschaftsspionage, Korruption, Bestechung und Betrug.
  • 82,2 Prozent dieser von solchen Missständen betroffenen Unternehmen erlitten dadurch einen finanziellen Schaden.
  • 17,8 Prozent beziffern diesen Schaden auf 100.000 Euro oder mehr.
  • Bei 62,8 Prozent der deutschen Unternehmen mit Whistleblower-Hotline gingen über diese im Jahr 2018 Meldungen zu Missständen
  • Mit 47,5 Prozent deckten gut die Hälfte dieser Meldungen tatsächlich einen Compliance-relevanten Missstand oder ein Fehlverhalten Weitere 40,6 Prozent der Meldungen fielen nicht in den Aufgabenbereich der Meldestellen (z.B. technische Probleme oder Differenzen über Führungsverhalten), konnten in der Regel aber ohne großen Aufwand an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. (Merke: Wichtiger Bestandteil beim Aufbau eines effektiven und effizienten Melde-Systems ist, den Mitarbeitern zu verdeutlichen, wozu es dient und wozu nicht.)
  • Lediglich 11,9 Prozent der Meldungen erfolgten missbräuchlich, zum Beispiel in Form bewusster Falschmeldungen oder verleumderischer Aussagen. Damit fällt dieser Missbrauch deutlich geringer aus als von Kritikern der Whistleblower-Hotlines befürchtet. Weiterführend stellten die Studienautoren fest, „dass die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen, entgegen Intuition und Befürchtung keinen Einfluss auf den Anteil missbräuchlicher Meldungen hat.

Darüber hinaus sehen Firmen, die bereits eine Meldestelle für Whistleblower etabliert haben, in diesen nicht nur einen Schutz vor direkten wirtschaftlichen Schäden. Weitere Vorteile seien vor allem eine Verbesserung der Prozesse im Unternehmen und ein stärkeres integres Verhalten seiner Mitarbeiter, ein Rückgang der Anzahl von auftretenden Missständen sowie eine verbesserte Reputation als ethisches und integres Unternehmen.

Ist Ihr Unternehmen für internes Whistleblowing schon gut gerüstet?

Die Zahlen zeigen: Wenn nicht, rasen sie wohlmöglich gerade blindlings auf eine Krise zu, die Ihnen sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Bezug auf Ihre Reputation großen Schaden zufügen kann.

Deswegen: Warten Sie nicht erst bis 2021 – packen Sie das Projekt Whistleblower-Hotline jetzt an!

 

Roland Heintze
www.reputationzweinull.de

Roland Heintze
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