Dumm gelaufen: Samsung provoziert Shitstorm - Faktenkontor Dumm gelaufen: Samsung provoziert Shitstorm - Faktenkontor

Dumm gelaufen: Samsung provoziert Shitstorm

Dass ein Handy beim Aufladen Feuer fängt, ist keine wirklich gute Nachricht für Handyhersteller – noch dazu kurz vor Weihnachten. Samsung hat es geschafft, hierzu einen Shitstorm zu entfachen – aus Versehen. Gut 2,6 Millionen Abrufe gibt es inzwischen von Youtube-Videos, in dem „Ghostlyrich“ über das angekokelte Galaxy S4 und die juristische Zwangsjacke berichtet, in die Samsung seinen Kunden zwingen will.

Was ist passiert? „Ghostlyrich“ lud sein Galaxy S4-Handy auf und es fing Feuer. Daraufhin reklamierte er das Handy beim Kundenservice, der einen Beweis für den Defekt verlangte. „Ghostlyrich“ – immerhin mit rund 300 Youtube-Videos bereits online – kam der Aufforderung nach und präsentierte Samsung den Beweis als Youtube-Video, das inzwischen nahezu 1,3 Millionen Mal abgerufen wurde. Spätestens jetzt hätten bei Samsung sämtliche Alarmglocken klingeln müssen, doch der Handyhersteller griff statt dessen zu den ganz harten juristischen Daumenschrauben: Das Gerät werde nur ausgetauscht, wenn das Youtube-Video offline genommen wird, „Ghostlyrich“ kein ähnliches Video mehr hochlädt, Samsung von der Verantwortung für den Produktfehler schriftlich freispricht, auf den Weg vor Gericht verzichtet und die Vereinbarung auf jeden Fall geheim hält. Ach ja, einen Zeugen für die Vereinbarung müsse er auch noch beibringen. „Ghostlyrich“ produziert daraufhin ein zweites Youtube-Video, in dem er vier Minuten lang den Knebel-Vertrag von Samsung zelebriert – nochmal 1,4 Millionen Video-Abrufe.

Dieses Elend hätte nicht Not getan. Spätestens nach dem ersten Video hätte Samsung sehen müssen, dass „Gostlyrich“ rund 300 Youtube-Videos online hat und damit zu den aktiven Internet-Usern gehört. Mit dem Knebel-Vertrag provoziert Samsung die Internet-Community, die hoch allergisch auf jeden Versuch reagiert, die freie Information im Web zu verhindern. Klug wäre es gewesen, einfach mal mit „Ghostlyrich“ zu telefonieren (ist ja nicht so unoriginell für einen Handyhersteller) und ohne juristische Keule das Video im Tausch gegen ein opulentes Samsung-Verwöhnpaket aus dem Netz zu holen. Pragmatisch, kundenorientiert, ohne den Kunden in Ketten legen zu wollen. Liebe Juristen, helft uns Kommunikatoren bitte nicht – allein ist es schwer genug 😉

Jörg Forthmann

Jörg Forthmann
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