SEK stürmt falsche Wohnung: Verhöhnt die Polizei ihr Opfer mit einem Amazon-Gutschein? - Faktenkontor SEK stürmt falsche Wohnung: Verhöhnt die Polizei ihr Opfer mit einem Amazon-Gutschein? - Faktenkontor

SEK stürmt falsche Wohnung: Verhöhnt die Polizei ihr Opfer mit einem Amazon-Gutschein?

Abgelehnte Entschuldigung: Jurist entpuppt sich als schlechter Reputationsmanager

Schock in den frühen Morgenstunden für einen 28-Jährigen in Essen: Krachend wird wie aus dem Nichts auf einmal seine Wohnungstür aufgebrochen. Irgendetwas knallt heftig. Rauch trübt seine Sicht. Vermummte, hünenhafte Gestalten stürmen laut schreiend in sein Schlafzimmer, zerren den jungen Mann aus seinem Bett, ringen ihn zu Boden und fesseln seine Hände. Als seine Augen wieder klarer werden, sieht sich der unbescholtene Student unerwartet einem vierköpfigen, bewaffneten Spezialeinsatzkommando der Polizei gegenüber. Das hatte sich in der Tür geirrt – die Polizisten waren auf der Suche nach einem Nachbarn, der eine Etage tiefer wohnt.

Ein „Irrtum mit drastischen Folgen“ – den die Beamten dann aber schnell erkennen. Sie lösen die Fesseln umgehend wieder und entschuldigen sich für den Vorfall. Die Polizei sichert dem Leidtragenden der Verwechslung zu, die Reparaturkosten für die beschädigte Tür zu tragen, und bieten ihm ob des Erlebten psychosoziale Betreuung an.

Außerdem sucht der Vorgesetzte der Spezialkräfte den unschuldig ins Visier geratenen Studenten später auf, um sein Bedauern über den missglückten Einsatz persönlich auszudrücken und ihm ein offizielles Entschuldigungsschreiben zu übergeben. Zusätzlich überreicht er ihm bei seinem Besuch einen privat besorgten Amazon-Gutschein über 50 Euro.

Diese Geste kam nur bei einem gar nicht gut an: Dem Anwalt des Studenten.

Gegenüber der Presse empört sich der Rechtsanwalt des 28-Jährigen lautstark, bezeichnet dieses Verhalten des Leiters der Spezialeinheiten als „höchst unanständig“ und „unter aller Kanone“. Insbesondere der geschenkte 50-Euro-Gutschein ist für den Juristen Stein des Anstoßes – weil in so einem Fall schließlich ein „Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe“ angemessen sei. Und darauf wolle er das Land jetzt verklagen.

War die persönliche Entschuldigung des SEK-Leiters also ein Fehler?

Nein. Im Gegenteil: Der Beamte hat sich absolut richtig verhalten.

Er erkennt das dem jungen Mann von den Beamten unter seiner Führung unverdient zugefügte Leid an, steht dafür gerade und entschuldigt sich. Und liefert keine der sonst üblichen „Non-Apology-Apologies“ ab. Damit erfüllt er alle Voraussetzungen für eine wirksame Entschuldigung.

Nur weil beim Anwalt des Studenten die Wirkung ausbleibt, ist das Entschuldigen kein Fehler.

Die Entschuldigung wurde zwar von der Gegenseite (beziehungsweise ihrem Rechtsbeistand) in diesem Fall nicht gut aufgenommen, hat damit ihren Primärzweck verfehlt. Aber sie war trotzdem richtig, und die Beamten sollten sich durch die Ablehnung nicht davon abhalten lassen, in vergleichbaren Fällen wieder so zu handeln. Denn wie die Essener Polizei und ihre Führungsriege mit den Folgen des verunglückten Einsatzes umgehen, wird nicht nur von dem drangsalierten Mieter und seinem Anwalt bemerkt – sondern auch von der Öffentlichkeit. Und in deren Auge dürfte das Verhalten des Leiters der Spezialeinheiten sowohl ihm selbst als auch der Essener Polizei insgesamt einen deutlichen Reputationsbonus einbringen.

Die Polizei verkörpert das Gewaltmonopol der Staatsmacht – und aus großer Macht folgt große Verantwortung. Den Bürgern hat der Leiter der Spezialeinheiten mit seiner Entschuldigung gezeigt, dass er sich dieser Verantwortung bewusst ist und sie auch wirklich trägt, statt sich ihr zu entziehen. Er beweist Integrität, Kompetenz und Benevolenz.

Der Anwalt hat hingegen weder sich selbst noch seinem Mandaten einen Gefallen getan.

Der Fall bestätigt vor allem eines einmal mehr: Die meisten Juristen sind schlechte Reputationsmanager.

Denn eigentlich fallen Rechtsanwälte vor allem dann negativ im Hinblick auf Reputationsmanagement auf, wenn sie versuchen, als Vertreter der Großen und Mächtigen einen unliebsamen Kritiker durch Androhung der juristischen Keule mundtot zu machen. Was dann regelmäßig vorhersehbar schief geht. Meist wird dadurch ein Streisand-Effekt ausgelöst und so noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf das gelenkt, was sie mit ihrer Drohkulisse eigentlich zu unterdrücken versuchen.

In diesem Fall vertritt der Anwalt allerdings nicht den überlegenen „Goliath“, sondern den „David“ der Geschichte. So könnte er sich eigentlich der Sympathien der Öffentlichkeit sicher sein – doch diese verspielt er ohne Not. Seine unflätige verbale Reaktion auf die freundliche Geste des leitenden Polizisten dürfte die Reputationswaage jetzt zur anderen Seite ausschlagen lassen.

Der Grund: Die lautstarke Entrüstung des Juristen entbehrt jeglicher Grundlage und wirkt konstruiert. Denn der Gutschein war weder der Kern des Treffens – das waren die persönliche und die offizielle Entschuldigung sowie die schriftliche Zusicherung, für den entstandenen Schaden aufzukommen – noch sollte er etwaige Schmerzensgeldansprüche abdecken oder unterbinden. Er war schlicht eine Aufmerksamkeit im Rahmen des Besuches an Stelle eines Blumenstraußes. Reputationskrisen entstehen eben auch dann, wenn das Setting falsch eingeschätzt wird.

Verschärfend wirkt in diesem Zusammenhang auch, dass der Anwalt der Presse gegenüber gleich tönt, er wolle das Land NRW auf dieses Schmerzensgeld verklagen. Statt es erst einmal auf dem dafür vorgesehenen offiziellen Weg einfach zu beantragen. Hinzu kommt, dass er scheinbar dazu neigt, die schrecklichen Erlebnisse seines Klienten völlig unnötig durch kleine Ausschmückungen noch schlimmer erscheinen lassen zu wollen, als sie sowieso schon waren – da wird dann aus der Blend- eine Tränengas-Granate, und statt auf sein Gesicht gerichtet werden ihm Waffen (ja, Mehrzahl) „an die Schläfe gehalten“.

Dadurch vermittelt der Anwalt den Eindruck eines so genannten „Ambulance-Chasers“, der den Schaden auf-Teufel-komm-raus aufbauschen und einen Konflikt befeuern will, wo eigentlich gar keiner besteht. So erscheint es so, dass sich der Anwalt über die anständige Entschuldigung vor allem deshalb empört, weil er an einem kooperativem Gegenüber weniger verdienen kann als an einem widerspenstigen.

Dabei ist letztlich egal, wie nah dran oder weit weg ich damit an dem liege, was tatsächlich im Kopf des Juristen vorgeht. Um seinen eigenen Ruf zu schädigen reicht es schon, dass er mit seinem Gebaren öffentlich diesen Eindruck erweckt. Schlecht wohl auch für seinen Klienten. Denn egal, wie ehrlich dieser sich in Zukunft selbst zu dem Fall äußert: Bei vielen Zuhörern wird immer ein Zweifel an der Aufrichtigkeit im Hinterkopf verbleiben.

Roland Heintze
www.reputationzweinull.de

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